Die Anzahl von Menschen, insbesondere Frauen (80%) die von Stalking und Cyber-Stalking betroffen sind steigen an. Doch trauen sich viele nicht eine Anzeige zu erstatten, weshalb von einer wesentlich höheren Dunkelziffer ausgegangen wird. Die Betroffenen leiden häufig unter psychischen Folgen wie z.B. Depressionen, Schlafstörungen oder Ängsten. Umso wichtiger sind die Veränderungen von „beharrlichen“ in eine „wiederholte“ Nachstellung sowie die Änderung das die Lebensgestaltung nicht mehr „schwerwiegend“, sondern künftig „nicht unerheblich“ beeinträchtigt sein muss (vgl. § 238 Abs. 1 StGB Nachstellung). Diese neue Reform soll dazu führen, dass Betroffene bei einer Straftat schon früh Anzeige erstatten können.