Fachberatungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Region Main-Rhön Unterfranken

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn „[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts, sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ - § 3 Abs. 4 AGG.

Dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein häufig vorkommendes Phänomen von Machtmissbrauch ist, zeigen einige Studien. So auch die Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum „Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention“ von 2019. Aus dieser geht hervor, dass jede elfte Person der erwerbstätigen Personen in Deutschlang in den letzten drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen war. Frauen trifft es mit 13% häufiger als Männer mit 5%. Die Täter*innen waren überwiegend männlich. Am häufigsten erfahren Betroffene sexualisierte Gewalt durch Kund*innen, Klient*innen und Patient*innen, jedoch auch durch gleichgestellte Kolleg*innen, sowie von Vorgesetzten.

Da Pflege- und Betreuungskräfte besonders häufig im Kontakt mit Patient*innen sind, wird auch bei dieser Berufsgruppe davon ausgegangen, dass sie besonders vulnerabel gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist. Diese Hypothese wird von einer jüngsten Studie „Sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Pflege- und Betreuungspersonal in Deutschland“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflege (BGW) bestätigt. Die Studie gibt sowohl Häufigkeiten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an, in Bezug auf deren unterschiedlichen Formen - verbal, non-verbal, körperlich – und stellt diese in einen Zusammenhang mit psychischen Beeinträchtigungen. Sowohl Frauen, aber auch Männer erfahren sexuelle Belästigung in verschiedenen Formen an ihrem Arbeitsplatz. Die einzelnen Formen sexueller Belästigung kommen in allen untersuchten Branchen des Gesundheitswesens vor. Ebenso geht aus der Studie deutlich hervor, dass die erfahrene Belästigung sich auf die Psyche der Betroffenen auswirkt. Untersucht wurde dabei der Zusammenhang zwischen dem Erleben sexueller Belästigung und der damit einhergehenden Erschöpfung, Depressivität und psychosomatischen Beschwerden.

Sexuelle Belästigung wird durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit bestimmt. Jede sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten! Es spielt weder eine Rolle, ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat, noch ob die Belästigung durch die betroffene Person erkennbar abgelehnt wurde.

Als Fachberatungsstelle ist es uns ein besonderes Anliegen über sexualisierte und häusliche Gewalt an Frauen aufzuklären.
Wir beraten sowohl Betroffene als auch Betriebe, die sich für einen gewaltfreien Arbeitsplatz einsetzen. Auf Anfrage können wir gemeinsam mit Ihnen ein Präventions- und/oder Fortbildungsangebot gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gestalten.

Die Beratung ist parteilich, kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Weitere Informationen zu den Studien erhalten sie hier:

  1. Vorgestellte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  2. Vorgestellte Studie der BGW

Frauenhaus
Schweinfurt

unterstützte Projekte:


gefördert durch:

und durch die Kommunen der Region Main-Rhön


Mitglied im:

FACHBERATUNGSSTELLE
bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Markt 31
97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 18 52 33
Mail:       office@fachberatung-schweinfurt.de 

Bürozeiten:
Montag - Donnerstag 10 - 16 Uhr
Freitag 10 - 13 Uhr

Spendenkonto:
Sparkasse Schweinfurt-Haßberge
IBAN: DE68 7935 0101 0000 044370
BIC: BYLA DE M1 KSW
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